Platzordnung
- Kranke und ungeimpfte Hunde, sowie Hündinnen während der Läufigkeit sind von den Übungsstunden ausgeschlossen.
- Bei Eintritt in den Verein ist der Impfausweis und eine gültige Haftpflichtversicherung vorzuweisen, ebenso bei Kontrollen.
- Der Vereinsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Bei Nichtzugehörigkeit zum Verein sind die Übungsstunden direkt zu bezahlen.
- Anweisungen der Übungsleiter ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Betreten des Übungsplatzes ist erst nach Aufforderung durch den Übungsleiter gestattet.
- Grundsätzlich sind alle Hunde an der Leine zu führen. Die Möglichkeit die Hunde frei laufen zu lassen, ist eine Besonderheit des Vereins. Die Entscheidung darüber obliegt den Übungsleitern.
- Bei Auseinandersetzungen der Hunde haben die Besitzer die PFLICHT unverzüglich einzugreifen.
- Hinterlassenschaften der Hunde sind sofort und unaufgefordert zu beseitigen.
- Das Benutzen von tierschutzrechtlich bedenklichen Hilfsmitteln ist strengstens untersagt. (Tierschutzgesetz §3 Abs. 5+11)
- Einrichtungen und Geräte des Vereins dürfen nur nach Aufforderung bzw. mit Genehmigung genutzt werden.
- Mit Aufnahme in den Verein erkennt jedes Mitglied diese Platzordnung an. Dies gilt auch für deren Angehörige und Besucher.
- Eltern haften für ihre Kinder!
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